AGB´s

allgemeine Geschäftbedingungen

Michael Schalansky

- Angaben für die Webpräsens, Räumlichkeiten und on Location Arbeiten -


 

I. Allgemeines

(1) Die nachstehenden AGB gelten für alle dem Fotografen Michael Schalansky erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

(2) "Lichtbilder" im Sinne dieser AGB, sind alle vom Fotografen Michael Schalansky hergestellten Produkte, gleich in welcher technischer Form oder Medium, ob digital oder analog, sie erstellt wurden oder vorliegen.

 


 

II. Urheberrecht

(1) Dem Fotografen Michael Schalansky steht das Urheberrecht an seinen Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtegesetztes zu.

(2) Die vom Fotografen Michael Schalansky sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftragsgebers bestimmt.

(3) Die Übertragung von Nutzungsrechten bedarf, grundsätzlich einer gesonderen Vereinbarung und Vergütung.

(4) Die Nutzungsrechte gehen erst an den Auftraggeber über, nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen Michael Schalansky.

(5) Der Auftraggeber/ Besteller eines Bildnisses im Sinne vom Paragraphen 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. Paragraph 60 UrhG wird ausdrücklich abgedungen.

(6) Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf Michael Schalansky, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen Michael Schalansky zum Schadensersatz.

(7) Bei allen handwerklichen Fotoarbeiten bleiben die zur Anfertigung der Aufnahmen benötigten Werkzeuge und Hilsmittel (z.B. Kontaktkopien / Negatige Zwischenprodukte in dititaler oder analoger Form) im Eigentum des Fotografen Michael Schalansky. Eine Übertragung an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung und Bezahlung.

(8) Der Fotograf Michael Schalansky ist grundsätzlich berechtigt, bei ihm bestellten Bildnisse zu eigenen Werbezwecken zu Verwenden. Der Besteller gibt insofern seine Einwilligung gemäß § 22 KUG.

 


 

III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt

(1) Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale, berechnet; optionale (Neben-) Kosten ( z.B. Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, (Labor-/) Studiomieten, Materialkosten etc.) sind grundsätzlich vom Auftraggeber zu tragen. Als Kleinunternehmer im Sinne vom §19 Abs.1 UStG wird die Umsatzsteuer, zur Zeit, nicht berechnet!

(2) Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.

(3) Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum des Fotografen Michael Schalansky.

(4) Hat der Auftraggeber dem Fotografen Michael Schalansky keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach einer Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf Michael Schalansky behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.

 


 

IV. Haftung

(1) Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf Michael Schalansky für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzung herbeigeführt haben.

(2) Der Fotograf Michael Schalansky verwahrt die Negative/ digitalen Daten sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet von ihm aufbewahrte Negative/digitalen Daten nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten. Vor der Vernichtung kann er den Auftraggeber benachrichtigen und ihm den Kauf anbieten.

(3) Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Er haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung der Bildnisse entstehen.

(4) Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen, Materialien und zu fotografierenden Produkten erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Zusendung und Rücksendung erfolgt.

(5) Der Fotograf Michael Schalansky ist berechtigt Fremdlabore zu beauftragen. Er haftet nur für eigen Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten.

(6) Retusche und Kaschierarbeiten erfolgen ausschließlich nach Auftrag, auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.

(7) Beanstandungen und Reklamationen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 14 Tagen zu machen. Danach gelten die Arbeiten, als mängelfrei, angenommen.

 


 

V. Nebenpflichten

(1) Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen Michael Schalansky übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.

(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen oder die Rücksendung zu organisieren. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach zwei Werktagen ab, ist der Fotograf Michael Schalansky berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Studioräume/ Lagerräume die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

 


 

VI. Leistungsstörung, Ausfallhonorar

(1) Überlässt der Fotograf Michael Schalansky dem Auftraggeber mehrere Lichtbilder zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Lichtbilder innerhalb einer Woche nach Zugang – wenn keine längere Zeit vereinbart wurde – auf eigene Kosten und Gefahr zurückzusenden. Für verlorene oder beschädigte Lichtbilder kann der Fotograf Michael Schalansky, sofern er den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Bezahlung verlangen.

(2) Überlässt der Fotograf Michael Schalansky dem Auftraggeber Bilder aus seinem Archiv, so hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Bilder innerhalb eines Monats nach Zugang beim Auftraggeber, die ausgewählten innerhalb eines Monats nach Verwendung zurückzuschicken. Kommt der Auftraggeber mit der Rücksendung in Verzug kann der Fotograf Michael Schalansky eine Blockierungsgebühr von einem Euro pro Tag und Bild verlangen, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden nicht entstanden oder niedriger ist als die Schadenspauschale. Bei Verlust oder Beschädigung, die eine weitere Verwendung der Bilder ausschließt, kann der Fotograf Michael Schalansky Schadenersatz verlangen. Der Schadenersatz beträgt mindestens fünfhundert Euro für jedes Original und einhundert Euro für jedes Duplikat, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden nicht entstanden oder niedriger ist als die Schadenspauschale. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt dem Fotografen Michael Schalansky vorbehalten.

(3) Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen Michael Schalansky, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf Michael Schalansky auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass dem Fotografen Michael Schalansky kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf Michael Schalansky auch Schadenersatzansprüche geltend machen.

(4) Wird ein Auftrag des Auftraggebers ohne Verschulden, des Fotografen Michael Schalansky, nicht ausgeführt und besteht keine Möglichkeit des Verschiebens des Termin, so steht dem Fotografen Michael Schalansky ein Ausfallhonorar in maximaler Höhe von 50 % des Honorars zu.

(5) Liefertermine für Lichtbilder oder andere Produkte sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotografen MIchael Schalansky bestätigt worden sind. Der Fotograf Michael Schalansky haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

 


 

VII. Datenschutz

(1) Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten können bzw. müssen ggf. gespeichert werden. Der Fotograf Michael Schalansky ist gesetzlich verpflichtet, sich im Rahmen des Auftrages, bekannt gewordene Informationen vertraulich zu behandeln.

(2) Weitere Informationen findet Ihr in der Datenschutzerklärung des Fotografen Michael Schalansky.

 


 

VIII. Bildbearbeitung

(1) Die Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen Michael Schalansky und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen Michael Schalansky. Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit [M] zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des Paragraphen 8UrhG. 

(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder des Fotografen Michael Schalansky digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name des Fotografen mit den Bildern elektronisch verknüpft wird.

(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und der Fotograf Michael Schalansky als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.

(4) Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, den Fotografen Michael Schalansky mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stelle den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.

 


 

IX. Bildbearbeitung

(1) Die Verbreitung von Lichtbildern des Fotografen Michael Schalansky im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf digitalen Medien oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber gestattet.

(2) Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- oder Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen Michael Schalansky.

(3) Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die der Fotograf Michael Schalansky auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.

(4) Der Fotograf Michael Schalansky ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten oder andere Medien an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

(5) Wünscht der Auftraggeber, dass der Fotograf Michael Schalansky ihm Datenträger, Dateien und Daten oder andere Medien zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.

(6) Hat der Fotograf Michael Schalansky dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten oder andere Medien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung des Fotografen verändert werden.

(6) Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten oder anderern Medien, online oder/und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftraggeber bestimmen.

 


 

X. Schlussbestimmung

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Fotografen Michael Schalansky, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.

 


 

X. Salvatorische Klausel

Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Fotografen Michael Schalansky ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.